Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Grundlage der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten des Thünen-Institutes ist das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), welches am 1. Mai 2015 novelliert wurde.
Das BGleiG hat zum Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen, bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer zu verbessern.
Bei der Erreichung der Ziele sind die besonderen Belange behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen zu berücksichtigen.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, den Vollzug dieses Gesetzes zu fördern und zu überwachen. Sie berät die Dienststelle und unterstützt sie dabei, die Ziele des Gesetzes zu erreichen.
Sie ist bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beseitigung von Unterrepräsentanzen, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen, frühzeitig durch die Dienststelle zu beteiligen.
Darüber hinaus berät und unterstützt sie Frauen in ihrem beruflichen Fortkommen wie auch in Fällen von Benachteiligung.