Gleichstellungsplan
Der Gleichstellungsplan dient der Erreichung der Ziele des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG). Er ist ein wesentliches Instrument der Personalplanung und der Personalentwicklung.
Seine Umsetzung ist besondere Verpflichtung der Personalverwaltung, der Beschäftigten mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben sowie der Dienststellenleitung.
Jede Dienststelle ist verpflichtet, einen Gleichstellungsplan für 4 Jahre zu erstellen.
Inhalt des Gleichstellungsplanes
Das BGleiG legt die Mindestanforderungen an den Gleichstellungsplan fest.
Zunächst muss eine Bestandsaufnahme über die Situation der Frauen und Männer des Thünen-Institutes zum 30. Juni des Jahres seiner Erstellung vorgenommen werden und die bisherige Förderung der weiblichen und männlichen Beschäftigen in den einzelnen Bereichen für die vergangenen 4 Jahre ausgewertet werden.
Kernstück des Gleichstellungsplanes ist die Festlegung von konkreten Zielvorgaben, wie bis zum Ende seiner Geltungsdauer die Unterrepräsentanz von Frauen und Männern in den einzelnen Bereichen abgebaut werden soll. Insbesondere sind Zielvorgaben für jede Vorgesetzten- und Leitungsebene zu benennen.
Die Festlegung der Zielvorgaben führt aber nicht dazu, dass das Bestenausleseprinzip verdrängt wird. An erster Stelle steht allein die Qualifikation. Erst bei gleicher Qualifikation muss als weiteres Merkmal das Geschlecht herangezogen werden.
Weiterhin sind Zielvorgaben zu machen, wie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit verbessert werden soll. Hier gibt es insbesondere eine Verpflichtung zur gezielten Motivation männlicher Beschäftigter, die Vereinbarkeitsmaßnahmen stärker in Anspruch zu nehmen.
Für jede einzelne Zielvorgabe sind konkrete Maßnahmen personeller, sozialer oder organisatorischer Art aufzuführen, mit deren Hilfe das entsprechende Ziel erreicht werden soll.
Den aktuellen Gleichstellungsplan finden Sie im Intranet unter Tifo -> Gleichstellung.
Ein neuer Gleichstellungsplan ist in Arbeit und wird im 2. Quartal 2024 veröffentlicht.