Familienleistungen
Am 12.02.2021 hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey die Einzelheiten der Elterngeld-Reform vorgestellt.
Der Bundestag hat am 29. Januar 2021 den Gesetzentwurf zur Reform des Elterngeldes verabschiedet, der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 diesen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt. Damit wird das Gesetz in großen Teilen zum 1. September 2021 in Kraft treten. Es sieht vor, das Elterngeld bei Frühgeburten zu erhöhen, die Einkommensgrenzen für Topverdiener herabzusetzen und mehr Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges zu ermöglichen.
Was ändert sich mit der Reform 2021:
- Mehr Teilzeit während des Elterngeldbezuges möglich
- Mehr Elterngeld bei Frühgeburten - Erleichterung im Partnerschaftsbonus
- Einkommensgrenzen für Paare werden angepasst
- Günstigkeitsprüfung bei Eltern mit Mischeinkünften
Eine ausführliche Beschreibung, Hintergründe und Tipps finden Sie hier.
Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten, werden besonders durch das ElterngeldPlus unterstützt.
Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland, die von der Bevölkerung am meisten geschätzt werden. Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)