Service
Die Durchführung von Beratungsgesprächen vielfältigster Art ist ein wesentlicher Bestandteil der täglich von der Gleichstellungsbeauftragten zu absolvierenden Aufgaben.
Dabei berät die Gleichstellungsbeauftragte zum einen die Leitungsebene in allen Entscheidungsprozessen zu personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.
Daneben sieht das Bundesgleichstellungsgesetz auch den individuellen Beratungs- und Informationsbedarf im Zusammenhang mit dem grundsätzlichen Gesetzesanliegen vor, dass zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten auch die Beratung und Unterstützung in Einzelfällen bei der beruflichen Förderung, Beseitigung von Benachteiligung und Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gehört. Die Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sekretariat.