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Der Gleichstellungsplan ist ein wesentliches Instrument der Personalplanung und -entwicklung. Er dient der Erreichung folgender Ziele:

  • Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Beseitigung bestehender und Verhinderung künftiger Geschlechterdiskriminierungen
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (geschlechterübergreifend) für alle Beschäftigten
  • Förderung von Frauen nach Maßgabe der Regelungen im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) und insbesondere zur Beseitigung struktureller Benachteiligungen.

Zusätzlich sind bei der Erreichung dieser Ziele die Belange schwerbehinderter und von Schwer-behinderung bedrohter Frauen zu berücksichtigen.

Verantwortlich für die Erreichung der Ziele und damit der Umsetzung des Gleichstellungsplanes sind insbesondere Beschäftigte mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, die Leitung des Thünen-Institutes sowie die Personalverwaltung.

Der Gleichstellungsplan des Thünen-Instituts bietet eine umfassende Analyse der aktuellen Situation von Frauen und Männern innerhalb des Instituts. Auf Basis dieser Bestandsaufnahme wurden übergeordnete Ziele und entsprechende Maßnahmen entwickelt, um die Gleichstellung und Chancengleichheit im Thünen-Institut zu fördern.

 

Nach § 7 Abs. 3 BGleiG sollen alle Auswahlkommissionen, die Personalauswahlentscheidungen treffen, geschlechterparitätisch besetzt sein. Von der Soll-Regelung darf nur aus triftigen Gründen (zwingend oder offenkundig) ausnahmsweise abgewichen werden.

Warum?

Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) will bereits auf organisatorischer Ebene dafür sorgen, dass die Beurteilung von Bewerberinnen und Bewerbern und ihrer jeweiligen Qualifikation nicht von Angehörigen eines Geschlechtes dominiert wird und auf diese Weise allein die Vorstellungen des zahlenmäßig überwiegenden Geschlechtes über eine erfolgreiche Berufstätigkeit in die Persönlichkeitsbewertungen einfließen. Dies trägt der Erfahrung Rechnung, dass Frauen und Männer die gleichen Qualitäten von Bewerberinnen und Bewerbern mitunter anders bewerten.

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Was ist eine Vertrauensfrau?

Die Vertrauensfrau ist eine Ansprechpartnerin für die Beschäftigten am jeweiligen Thünen-Standort.

Welche Aufgaben hat eine Vertrauensfrau?

Ihr obliegt die Vermittlung von Informationen zwischen den Beschäftigten und der Gleichstellungsbeauftragten. Sind sowohl die Gleichstellungsbeauftragte als auch ihre Stellvertreterin verhindert, kann die Vertrauensfrau im Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten an Vorstellungsgesprächen teilnehmen. Dabei hat die Vertrauensfrau Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich aktiv durch Hinweise an internen Beratungen der Auswahlkommissionen zu beteiligen.

Welche Befugnisse hat die Vertrauensfrau?

Die Befugnisse der Vertrauensfrau richten sich sowohl in formaler als auch in inhaltlicher Hinsicht danach, was Grundlage der Absprache mit der Gleichstellungsbeauftragten im Rahmen dieser Aufgabenübertragung ist. Da die Vertrauensfrau kein Mandat der weiblichen Beschäftigten hat, hat die Aufgabenerledigung im Einvernehmen der Gleichstellungsbeauftragten zu erfolgen.

Wo ist der Zuständigkeitsbereich der Vertrauensfrau?

An die jeweilige Vertrauensfrau können nur solche Aufgaben delegiert werden, die in der örtlichen Dienststelle, für die die Vertrauensfrau bestellt ist, zur Erledigung anfallen. Die Vertrauensfrau hat insoweit also nur eine auf ihren lokalen Bereich begrenzte Zuständigkeit.

Inwieweit ist eine Vertrauensfrau zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Die Vertrauensfrau ist genauso wie die Gleichstellungsbeauftragte zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Inkompatibilität mit anderen Ämtern und Aufgaben

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin dürfen keiner Personalvertretung oder Schwerbehindertenvertretung angehören und nur in ihrer Eigenschaft als Gleichstellungsbeauftragte mit Personalangelegenheiten befasst sein. Für eine Vertrauensfrau mit ihrem regelmäßig auf eine bloße Mittlerfunktion begrenzten Aufgabenbereich gilt diese Regelung nicht.

Wie werde ich Vertrauensfrau?

Wenn Sie Interesse haben, schreiben Sie eine E-Mail oder melden sich telefonisch bei uns.

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Die Pflege von Angehörigen - ein Thema, das aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr Menschen betrifft.

Wenn ein naher Angehöriger pflegebedürftig wird, stellen sich für Berufstätige viele Fragen. Es lohnt sich, frühzeitig informiert zu sein, um auf diese Herausforderung vorbereitet zu sein.

  • Informieren Sie sich über die verschiedenen Pflegeoptionen, die verfügbar sind. Dies kann von ambulanten Pflegediensten bis hin zu stationären Einrichtungen reichen.
  • Informieren Sie sich über die Kosten, die mit der Pflege verbunden sind und wie sie finanziert werden können. Dies kann von der Pflegeversicherung bis hin zu staatlichen Zuschüssen reichen.
  • Informieren Sie sich über Unterstützungsangebote wie Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Pflegedienste.
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