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Erstattung von Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Personen

Seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit, zusätzlich anfallende, unabwendbare Betreuungskosten für Kinder und pflegebedürftige Personen bei Teilnahme an Dienstreisen, dienstlichen Fortbildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen (unter Erfüllung gewisser Bedingungen) zu erstatten.

Sie finden das "Merkblatt zur Erstattung von Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Personen" sowie ein Antragsformular auch im Intranet unter TIFO -> Dienstreisen.

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