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Bundesgleichstellungsgesetz

Das Bundesgleichstellungsgesetz ist vom Deutschen Bundestag als Artikel 2 des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642) beschlossen worden und am 1. Mai 2015 in Kraft getreten.

BGleiG Gesetzestext mit Erläuterungen

 

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