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BMFSFJ: Neue Regelungen sollen ab 2024 Familien entlasten

Der Kinderzuschlag steigt von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind

  • zur Entlastung von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen
    • für Kinder von 0-5 Jahren monatlich bis zu 230 Euro (+ 43 Euro)
    • für Kinder von 6-11 Jahren monatlich bis zu 301 Euro (+ 49 Euro)
    • für Kinder von 12-17 Jahren monatilich bis zu 395 Euro (+ 57 Euro)
  • die Freibeträge werden bei der Einkommenssteuer berücksicht und führen dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen
  • erhöht sich auf 6.384 Euro (+ 360 Euro)
  • soll sich im Laufe des Jahres noch ein weiteres Mal erhöhen
  • die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts
  • Vorraussetzung: sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind müssen gesetzlich krankenversichert sein und das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder es ist aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewissen
  • Erhöhungen:
    • für 2024 und 2025 erhöhen sich von 10 auf 15 Tage im Jahr pro Kind und Elternteil
    • für Alleinerziehende gibt es 30 statt 20 Arbeitstage
    • bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden (70 Tage bei Alleinerziehenden)
    • wird ein Kind stationär behandelt, gibt es ab 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld
  • Senkung der Jahreseinkommensgrenze, ab der Anspruch auf Elterngeld entfällt
    • für Geburten ab dem 1.4.2024 für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro
    • für Geburten ab dem 1.4.2025 für gemeinsam Elterngeldberechtigte auf 175.000 Euro
  • gleichzeitiger Bezug von Elterngeld künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kndes möglich sein
    • Ausnahmen beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlings- und Frühgeburten
  • Regelbedarf steigt
    • für Alleinerziehende auf 563 Euro
    • für Paare, die Bedarfsgemeinschaft bilden auf 506 Euro je Partner
    • für Kinder von 0-5 Jahren auf 357 Euro
    • für Kinder von 6-13 Jahren auf 390 Euro
    • für Kinder von 14-17 Jahren auf 471 Euro
  • Schulkinder erhalten mehr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
    • 130 Euro für das erste Schulhalbjahr
    • 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr
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